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Für den Fall, daß ein Vereinsmitglied eine WBK-Pflichtige Vereinswaffe zu einer Wettkampfstätte transportieren muß, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Erste Voraussetzung ist Volljährigkeit
Bescheinigung des Vereins *)
Kopie der WBK auf der die Waffe eingetragen ist (möglichst Beglaubigt).
Zu empfehlen ist noch eine Einladung des Wettkampf ausrichtenden Vereins.
*) Link Blanko-Bescheinigung:
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